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pfandherrschaft

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Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch

Pfandherrschaft

Pfandherrschaft, f. I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit verbundenen Rechte ausübt befehl an euch alle und jede obrigkeiten, darin auch die pfandherrschaften zu verstehen 1597 Grüll,Bauer 123 über dises alles haben vorwolgemelte pfant- und gerichtsherrschaft baiden partheien zu ihrem weiteren behelf disen reservat zuegelassen 1666 Tirol/ÖW. XVII 321 wir haben uns ... in den stand gesetzet der jetzigen pfandherrschaft den pfandschilling auszubezahlen 1766 Fuchs,Untergang d. Bauernst. 287 Faksimile andere ... kau…

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Pfandherrschaft

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Pfandherrschaft, f. I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) i…

  2. modern
    Dialekt
    Pfandherrschaftf.

    Pfälzisches Wb.

     Pfand-herrschaft f. : a. 1726: Pfandsherrschaft 'Herrschaft, der ein Gut, ein Dorf oder eine Stadt als Pfand übergeben…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit pfandherrschaft

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von pfandherrschaft

pfandherr + -schaft

pfandherrschaft leitet sich vom Lemma pfandherr ab mit Suffix -schaft.

pfandherrschaft‑ als Erstglied (1 von 1)

pfandherrschaftlich

DRW

pfandherrschaft·lich

pfandherrschaftlich, adj. auf einer Verpfändung beruhend man will nicht sagen, dass die untertanen diser herrschaft, indeme die pfandherrsch…