Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Perturbation
Perturbation, f.
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das niemanden ... sein inhabende posseß ohneruolgt rechtens beunrhuͤwiget werden, noch jhme schaden, einich perturbation oder betruͤbnus darinnen beschehen solle1574 Frey,Pract. 148 Faksimile