Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
parteilich
parteilich
Partei f. ‘Gruppe Gleichgesinnter, Vereinigung von Personen mit der gleichen politischen Überzeugung, um bestimmte Ziele durchzusetzen’, auch ‘Partner eines Vertrags, einer der beiden Gegner im Rechtsstreit’, mhd. partīe ‘Abteilung, Personengruppe, Gruppierung’, mnd. partī(g)e ‘Personenverband, Parteiung, einseitige Parteinahme, Prozeßpartei’, entlehnt aus afrz. partie ‘Teil, Gebiet, Anteil, Verteilung, Trennung, Rechtshandel, Heiratsmöglichkeit, Seite, Richtung, Gegner’, dem substantivierten Femininum des Part. Perf. von afrz. mfrz. partir ‘teilen, verteilen, trennen, sich entfernen, aufbrechen’ (frz. partir ‘abreisen, aufbrechen, losgehen’), dem lat. partīre (partītum), auch partīrī ‘teilen, trennen, zuteilen’ zugrunde liegt; dieses ist gebildet zu lat. pars (Genitiv partis) ‘Teil, Anteil, Seite’. Partei ‘Personengruppe mit gemeinsamen Interessen’, das in einigen Verwendungen noch längere Zeit im Wechsel mit später entlehntem Partie (s. d.) gebraucht wird, bezeichnet seit dem 15. Jh. auch jede der in Verhandlungen oder einem Rechtsgeschäft sich gegenüberstehenden Seiten (‘Vertragspartner, Prozeßgegner’) sowie (zuerst niederrhein.) eine Gruppe mit gemeinsamem Wohnsitz (‘Haushaltung, Familie, Mietspartei’, obsächs. 1Parte f.); vom 16. Jh. an steht es für ‘sich von anderen sondernde politische oder konfessionelle Gesinnungsgemeinschaft’ und vereinzelt schon für ‘Heiratsmöglichkeit, zu heiratende Person’ (besonders unter dem Gesichtspunkt der Vermögensverhältnisse, hierfür seit dem 17. Jh. auch Partie, das sich schließlich durchsetzt); in der Militärsprache des 17. Jhs. ist es außerdem ‘Streifzüge unternehmende kleine Schar’. In mehreren seiner Bedeutungen, namentlich im Sinne von ‘politische Organisation’, zeigt Partei semantischen Einfluß des (ebenfalls zu afrz. mfrz. partir gehörenden) Maskulinums mfrz. frz. parti ‘Anteil, Lage, Beruf, Stand, zu heiratende Person, Entschluß, Interessengruppe, Organisation’, frz. auch ‘Trupp von Soldaten, Streifkorps’ (afrz. parti ‘Teil, Anteil, Menge, Lage’). – Parteigänger m. ‘Anhänger einer politischen Richtung, einer Persönlichkeit’ (Anfang 19. Jh., meist abschätzig), zuvor ‘Führer oder Angehöriger einer Streifzüge unternehmenden Schar’ (17. Jh.). Parteigenosse m. ‘Mitglied einer politischen Partei’ (Anfang 19. Jh.), in der Sozialdemokratie seit den 70er Jahren des 19. Jhs. allmählich durch die kürzere Form Genosse (s. d.) verdrängt. parteiisch Adj. ‘einseitig für eine Partei, eine bestimmte Interessengruppe, einen von zwei Gegnern eingestellt, voreingenommen, befangen’ (16. Jh.), auch ‘einer Gruppe, Partei angehörend, zu ihr stehend’ (15. Jh.); entsprechend unparteiisch Adj. (15. Jh.). parteilich Adj. ‘eine Partei betreffend, vertretend, Partei ergreifend’ (20. Jh.), ‘parteiisch’ (15. Jh.). Parteilichkeit f. ‘theoretisches und praktisches Eintreten für die Interessen einer Partei’ (20. Jh.), ‘einseitige Stellungnahme oder Beurteilung’, auch ‘Uneinigkeit’ (um 1500). Parteiung f. ‘Zersplitterung in einander bekämpfende Parteien, Spaltung, Zwietracht’ (Ende 15. Jh.); vgl. mhd. partīen ‘(sich) in Parteien spalten’.