Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
päpstlich
päpstlich
Papst m. Bischof von Rom und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, ahd. (um 1000), mhd. bābes, (seit dem 13. Jh. mit unorganischem -t) bābest. Zugrunde liegt der der Kindersprache entstammende reduplizierende Vokativ (später mit regulär hinzugebildeter Flexion) griech. páppa (πάππα), lat. pappa, pāpa ‘Vater’. In der Kirchensprache (seit 3. Jh.) gilt lat. pāpa als Anrede und Bezeichnung für Bischöfe, Patriarchen, Äbte, besonders für den Bischof von Rom, der diesen Titel seit dem 9. Jh. (1075 durch Gregor VII. bestätigt) allein führt. Darauf beruhendes afrz. pape ‘Papst’ entwickelt eine (analog zu anderen maskulinen Substantiven mit -s versehene) Nebenform papes, die am Niederrhein in germ. Sprachen aufgenommen wird (vgl. asächs. pāƀos, mnd. pāwes(t), mnl. pāus, paewes, pāves, nl. paus) und nach dem Süden vorrückt, der nicht vor dem 10./11. Jh. (ahd. bābes, Notker, s. oben) erreicht wird. Kirchenlat. pāpa ist bewahrt in früher entlehntem aengl. pāpa (engl. pope). Die Form Papst setzt sich erst spät durch; Luther schreibt wechselnd Babst und Bapst, das 17. Jh. bevorzugt Pabst, Adelung (1798) führt mit neuer Anlehnung an das lat. Vorbild die Schreibung Papst ein. – päpstlich Adj. ‘den Papst, das Papsttum betreffend, zu ihm gehörig, von ihm ausgehend’, mhd. bæbestlich. Papsttum n. ‘Wesen, Würde des Papstes, Herrschaft des Papstes’, mhd. bābestuom.