Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Originalbefehl
Originalbefehl, m. zu Befehl (I) originale schriftliche Anweisung bdv.: Originalinstruktion was also verehret wird, soll mit dem original-befehlich bey den rechnungen beleget werden 1653 HistBeitrPreuß. II 66 Faksimile daß ... alle ... fuhren richtig befunden und mit original-befehlen justificiret worden 1697 SammlVerordnHannov. II 162 Faksimile befahle er ... dem secretario des koͤnigs original-befehl, mit anhangendem koͤniglichen insiegel abzulesen, welches dem gedruckten edicto ... von wort zu wort gleichlautend 1720 Lünig,TheatrCerem. II 1401 Faksimile so wie ein annahme-befehl befolgt wor…