Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Originalbefehl
Originalbefehl, m.
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was also verehret wird, soll mit dem original-befehlich bey den rechnungen beleget werden1653 HistBeitrPreuß. II 66 Faksimile
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daß ... alle ... fuhren richtig befunden und mit original-befehlen justificiret worden1697 SammlVerordnHannov. II 162 Faksimile
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befahle er ... dem secretario des koͤnigs original-befehl, mit anhangendem koͤniglichen insiegel abzulesen, welches dem gedruckten edicto ... von wort zu wort gleichlautend1720 Lünig,TheatrCerem. II 1401 Faksimile
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so wie ein annahme-befehl befolgt worden, muß er erste curator ... den original-befehl dem rendanten, als seinen rechnungs-belag, zur fernern asservation uͤberlassen1783 NCCPruss. VII 2207 Faksimile