Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oher
Oher, n.
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[wenn ein ... Rat ein Baum- oder sonst ein Firnsel einer Gemeinde zu einem] oher [eichet, kostet es 6 Alb. Wenn man ein solches] oher [beschüttet, kostet es 3 Alb.]1577 Gau-Odernheim I 150