Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberstleutnant
Oberstleutnant, m.
-
daß auf juͤngst gehaltenen crays-tag der ... marggraf zu B. ... in einer missif auferlegt ... daß sie auch sich eines oberst-leutenamts und feld-marschalcks ... zu vergleichen1563 Moser,KreisAbsch. I 170 Faksimile
-
wann der oberst unter währender kriegsexpedition krank wurde, ... ist dahin geschlossen ... dass er die versehung ... des oberstenamtes ... dem oberstleutnant oder einem der hauptleut unterm regiment ... befehlen ... möge1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 215
-
wenn einer oder der andere im herrendienst fortziehen sollte ... soll [nicht gelost werden, sondern] demjenigen expresse anbefohlen werden, den der obriste, obrist-leutenant oder obrist-wachtmeister hierzu ... qualifiziert bedünket zu sein1. Hälfte 17. Jh. NrhAnn. 161 (1959) 126
-
massen ... kein priester ... einen soldaten mit einem weibsbild vermaͤhligen solle, er habe dann consens von seinem obrist-lieutenant1672 Emminghaus,CJGerm. II 390 Faksimile
-
kein obrister, obrist-lieutenant, obrist-wachtmeister ... oder andern officier zu pferd oder zu fuß soll seinen soldaten ihren sold ... vorenthalten1672 Emminghaus,CJGerm. II 402 Faksimile
-
daß ... kein obrist-lieutenant bestellt, sondern es bey ihro durchlaucht als obristen, jedoch in der obrist-lieutenants-gage ... sein verbleiben haben solle1691 Moser,StaatsR. 29 S. 295 Faksimile
-
alle ... commendanten der crays-trouppen, samt dero nachgesetzten obrist-lieutenanten, obrist-wachtmeistern ... und allen uͤbrigen officirern1692 Moser,StaatsR. 29 S. 273 Faksimile
-
was aber den regimentsstaab betrift, so ist derselbe entweder der obere, mittlere, oder untere ... zu jenem gehoͤren der obriste, obristlieutenant und major1771 Zincke,KriegsRGel. 15 Faksimile
-
bey dem bayrischen crays wurden an. 1688 zum regimentsstab ... gerechnet ... zu fuß: obrist, obrist-lieutenant, obrist-wachtmeister [usw.]1773 Moser,KreisVerf. 515 Faksimile
-
ein infanterie-regiment bestehet aus ... 1 chef. 2 obristen. 1 obrist-lieutenant [usw.]1781 HistBeitrPreuß. I Tabelle nach S. 374 (zu 350)
-
zum general-kriegsgerichte aber [sind] eine generalsperson als praͤses, einige obristen, obristlieutenants und andere officiere ... verordnet1788 Gadebusch,Staatskunde II 263 Faksimile
-
der obristlieutenant ist dem obristen subordiniret1793 Schwarz,LausWB. III 361 Faksimile