Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberstleutnant
Oberstleutnant, m. Inhaber eines höheren militärischen Amtes daß auf juͤngst gehaltenen crays-tag der ... marggraf zu B. ... in einer missif auferlegt ... daß sie auch sich eines oberst-leutenamts und feld-marschalcks ... zu vergleichen 1563 Moser,KreisAbsch. I 170 Faksimile wann der oberst unter währender kriegsexpedition krank wurde, ... ist dahin geschlossen ... dass er die versehung ... des oberstenamtes ... dem oberstleutnant oder einem der hauptleut unterm regiment ... befehlen ... möge 1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 215 wenn einer oder der andere im herrendienst fortziehen sollte ... sol…