Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Obersiegelamt
Obersiegelamt, n.
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ist in unserer kayserlichen residentz-stadt Wien ein obersiegel-amt aufgerichtet, und darzu ein ober-siegel-amtmann, und gegenschreiber1686 CAustr. III 236 Faksimile
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weiters haben sich an siegelpapier die gerichts- und staͤndische beamte ... jederzeit einen hinlaͤnglichen vorrath, jedoch nur von dem churfuͤrstl. obersiegelamte ... beyzulegen1797 KurpfSamml. V Reg. 161 Faksimile