Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Obergeleitsmann
Obergeleitsmann, m.
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hin und wieder etliche neben-geleitsleute ... und dergleichen personen dem obergeleitsmann auch einen oder mehr geleitsschreiber ... und etliche geleits-reuter zugeordnetSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 193