Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberbergrichter
Oberbergrichter, m.
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es sei ... aus des oberbergrichters im Krain instruktion lauter zu ersehen, daß derselbe nur auf die ... eisenberg- und hammerwerks-ordnung des ... fürstenthums Crain und grafschaft Görz angeleitet werde und daß derowegen der von W. die dependenz des ober-bergrichter amt in Krain von seinem oberst bergmeisteramte (als welches ein ganz separirtes werk sei) allerseits sine fundamento angeführt hätte, ja es werde sich zeigen, daß die neuerlich vorgeschlagene incorporirung solchen ober-berggerichts ... [sich nicht] würde praktiziren lassen1667 Müllner,Krain 171
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uͤber sothane eisen-bergwercke haben ihre majestet einen eigenen ober-berg-richter gesetzt1689 Valvasor,Krain III 1 S. 383 Faksimile
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[Übschr.:] sportul-taxe, fuͤr die drey ersten ober-berg-beamte, wovon dem berg-directori ein theil, dem ober-berg-richter und ober-berg-meister, jedem auch ein theil zu reichen1769 NCCPruss. IV 5925 Faksimile
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das oberberggericht hier landes befindet sich in Eisenaͤrzt, besteht aus dem k.k. oberbergrichter, geschwornen markscheider, einen adjunkten, amtsschreiber, obereinfahrer, und frohnbothen1780 SteirEinl. 68 Faksimile