Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberamtsregierung
Oberamtsregierung, f.
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daß selbige bey der ... oberambtsregierung klage angestrenget1682 Lehmann,NLausBauern 103
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erkennen ... wir zur oberambtsregierung im marggrafthum N. verordnete praesident und räthe vor recht1700 Lehmann,NLausBauern 106
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daß alle lehn-sachen vor der ober-amts-regierung zu Luͤbben werden eroͤrtert werden1721 Ludovici,LehnsProzeß³ 67 Faksimile
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die landesjustiz durch zwei zu instituirende oberamtsregierungen zu Breslau und Glogau administriret werde1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 272
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bitten ... dero oberamts-regierung allhier ... aufzugeben, den spruch des gedachten land-rabbi und dessen dictirte strafe durch zulängliche mittel zur execution bringen zu lassen1746 Stern,PreußJuden III 2 S. 1172
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haben wir nicht nur ... unsere ober-amts-regierung zu Lübben in ansehung oberwähnter succession beschieden, sondern auch dieselbe, so wie die andern lehns-curien unserer lande ... jene principia in künftigen ähnlichen fällen zur richtschnur anzunehmen, angewiesen1777 CSax. I 1058 Faksimile
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was nun [in der Niederlausitz] von den herren ober-amts-hauptleuten in foro subdelegato nicht entschieden wird, koͤmmt an die fuͤrstliche ober-amts-regierung bestehend in praͤsidenten, amts-raͤthen, rechtsgelehrten, welche einen ober-amts- und lehns-secretarium haben1783 HistBeitrPreuß. II 688 Faksimile