Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Notwehr F.
Notwehr, F. ›Verteidigung welche erfor- derlich ist (objektive Erforderlichkeit) um (subjektiver Verteidigungswille) einen ge- genwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden‹, mhd. nō twer, F., ›Notwehr, Abwehr von Gewalt, notwendige Verteidigung‹, Schwabenspiegel um 1275, s. Not, Wehr