Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nothlüge f.
nothlüge , f. eine nothgedrungene lüge, die man sagt um schaden zu verhüten oder sich aus einer verlegenheit zu ziehen. Stieler 1149 . Zedler 24, 1430 ff.: ein nothlügen schadet nicht. J. v. Braunschweig 56 Tittm.; Plato selbst schreibet, das die regenten vilmals einer noht-lügen und betrugs zu ihrer untertahnen besten sich gebrauchen müssen. Butschky Patm. 458 (342); aber eine nohtlügen kann bei einem so elenden zustande wohl statt finden. Jucundiss. 184; ich bitte euch, helft mir doch eine nothlügen thun und schreibt .., dasz ich ohnmöglich der zeit gehabt habe, auf sein schreiben zu antwort…