Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nothbau
nothbau , m. nothwendiger bau ( besonders zur erhaltung des baulichen zustandes ) oder ein als nothbehelf dienender bau: wo ein lehnman bawen solde an seinem haus oder schewern, .. so soll der lehnherr schicken seinen scholtissen mit zweien scheffen oder lehnleuden seine noitbawe zu besehen. weisth. 1, 640 ( vom j. 1461, Kirburg im Westerwald ); darumb bitten wir, e. f. g. wollt uns gnädiglich dieses notbaus (ein gemach aus der mauren auf den graben zu bawen) gunst und laub erzeigen. Luther br. 1, 283 ; ob er solch haus möge .. vermieten und nothbäw darinnen thun. Bresl. gerichtsordn. vom j. 1…