Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
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Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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15.–20. Jh.
NeuhochdeutschNoteid
Deutsches Rechtswörterbuch
Noteid, m. I vom Richter einer der vor Gericht erschienenen Parteien auferlegter Eid zur Klärung, ob das Klagebegehren b…
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19./20. Jh.
Konversationslex.Noteid
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Noteid oder notwendiger Eid ( Juramentum necessarium ), eine ältere Bezeichnung für richterlichen Eid (s. Eid , S. 432).
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit noteid
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Zerlegung von noteid 2 Komponenten
noteid setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.