Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
niederlegen
1. ›etw. (Konkretes unterschiedlichster Art) ab-, hin-, niederlegen; etw. senken‹; im einzelnen z. B. ›(ein Haus) abbauen‹; ütr.: ›(ein Bergfeld) zur späteren Vermessung liegenlassen, zurückstellen‹; ›(W; 2. ›(einen Geldbetrag o.ä., eine Urkunde, eine Fahrhabe, auch: ein Grundstück) an gesicherter Stelle hinterlegen bzw. absichern, bis eine Leistung erbracht ist‹; eng an 1 anschließbar.; 3. ›(eine Handelsware, oft: Salz) an vorgeschriebenen Plätzen lagern, stapeln, deponieren, bis zur Weiterführung aufbewahren‹; das Verfahren stand im Zusammenhang mit der obrigkeitlichen Kontrolle des Wa; 4. ›…