Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
erlegen,
1. ›eine Zahlung leisten, einen Geldbetrag entrichten, gleichsam hinlegen‹; 2. ›etw. (z. B. einen entstandenen Nachteil, Schaden) im Gegenwert erstatten, ersetzen, begleichen‹; als Spezialisierung zu 1 auffassbar.; 3. ›etw. (z. B. Geld, Dokumente) als Sicherheit hinterlegen, deponieren‹; 4. ›jm. etw. (zur Ansicht, als Beweis) vorlegen‹; 5. ›etw. erklären, auslegen, deuten‹; 6. ›etw. mit etw. auslegen, ausfüllen‹; 7. ›jn. / etw. (im Kampf, auf der Jagd) töten, zur Strecke bringen‹; speziell auf kriegerische Auseinandersetzungen von Personenverbänden bezogen: ›einen Gegner unterwerfen, völlig be…