Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
erlegen
erlegen
- ›eine Zahlung leisten, einen Geldbetrag entrichten, gleichsam hinlegen‹
- ›etw. (z. B. einen entstandenen Nachteil, Schaden) im Gegenwert erstatten, ersetzen, begleichen‹; als Spezialisierung zu 1 auffassbar.
- ›etw. (z. B. Geld, Dokumente) als Sicherheit hinterlegen, deponieren‹
- ›jm. etw. (zur Ansicht, als Beweis) vorlegen‹
- ›etw. erklären, auslegen, deuten‹
- ›etw. mit etw. auslegen, ausfüllen‹
- ›jn. / etw. (im Kampf, auf der Jagd) töten, zur Strecke bringen‹; speziell auf kriegerische Auseinandersetzungen von Personenverbänden bezogen: ›einen Gegner unterwerfen, völlig besiegen, vernichtend
- ›jn. durch sein Körpergewicht erdrücken, unter sich begraben‹
- ›etw. erledigen, beenden‹; ›etw. (oft eine einem Gegner, Feind zugeschriebene bzw. unterstellte Negativqualität) abwürgen, abtöten, auslöschen, vernichten‹; Ütr. zu 7.