Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nebenschule
Nebenschule, f.
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dieselbige [schuelzucht hat] ... unterschiedliche mängel ... die erste ... uhrsach rühret von den eltern der schuelkinder ... die vierte von den privat- oder nebenschuelen her1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 188 Faksimile
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söllint u.gn.hrn. disse unordenliche nebetschuolen abschaffen1626 SchweizId. VIII 616 Faksimile
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damit die gemeine schul in der statt A. desto eher wieder auffkomme so sollen alle andere nebenschulen der knaben abgestellet [werden]1638 Hessen/Nyström,Schul. 54
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daß niemand einige nebenschule, deutsch oder lateinisch ... ohne ... bewilligung des ministerii ... zuhalten erlaubet sey1656 HessSamml. II 332 Faksimile
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allermöglichst zu verhüten, daß keine winckel- oder verdächtigen nebenschulen auffkommen1659 JbWestfKG. 6 (1904) 15
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[Titel einer Schulordnung:] einrichtung der nebenschulen1671 Rauschning,MusikDanzig 272
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damit auch sonsten durch die erlaubte nebenschulen den gemeinen ordinar-schulen und dero bedienten nichts abgehe, sollen die eltern ihre kinder ... nirgends anders hin, dann in die kirchspielsschule schicken1684 Lippe/SchulO.(Vormbaum) II 682 Faksimile
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die von alters hero so wohl in denen kirspelen ... hergebrachte schulen sollen ... erhalten ... die neben- und winckel-schulen aber nicht gestattet werden1687 KircheGrafschMark II 513
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zu erhaltung guter ordnung solle die jugend in die offentliche schulen geschickt, und alle neben-schulen abgestellt werden1687 Württemberg/SchulO.(Vormbaum) III 306 Faksimile
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weilen einige schulbediente wegen der neben-schulen große klage führen, die königl. kirchen-ordnung ... vorgeschrieben, wie man sich hierbey zu verhalten1728 KircheGrafschMark I 150
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[wir] gestatten ... dass für die kleinen kinder ... jedes ortes ... eine oder zwo nebenschulen, jedoch mit gänzlicher abschaffung aller ... klipschulen ... angerichtet werden mögen1733 SchleswHSchulO. 69
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die winkel- und nebenschulen aufhelfen1741 Mecklenburg/Nyström,Schul. 54
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hingegen soll sich niemand unterstehen, einige winkel- oder heimliche schulen ohne obrigkeitlich expresse bewilligung zu halten, sondern es dieserhalb allerdings bei denen in jeder gemeine angeordneten haupt- und neben-schulen ... sein verbleiben haben1754 Minden/SchulO.(Vormbaum) III 528 Faksimile
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an keinem orte [sollen], unter welchem vorwande es auch sey, nebenschulen oder sogenannte winkelschulen solcher personen geduldet werden, die nicht öffentlich zu einem lehramt angestellt sind1787 VerordnAnhDessau II 19 Faksimile
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die neben schulen sind von den eingesessenen eigenmächtig ohne eine vorher gegangene ... erlaubniß ... angelegt und darum als winkel-schulen ... verboten. [dennoch ist] gegen die ältern [einiger] kinder [, welche die Dorfschule besuchen] ... bey dem landgericht zu L. dahin eingelegt worden, daß solche ihre kinder zu der neben schule zu H. zu schicken angehalten werden möchten1794 Dresbach,Halver 417
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auf dem lande, und in kleinern städten, wo öffentliche schulanstalten sind, sollen keine neben- oder sogenannte winkelschulen ohne besondere erlaubniß geduldet werden1794 PreußALR. II 12 § 6