Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nachsteuern
nachsteuern, v.
-
wie die, den die stat versagt, steurn vnd nachsteurn sollenLauingenStR. 1439 S. 22
-
das spruͤchwort ... wem man vorsteuert, dem wird auch nachgesteuert1793 Lang,Steuerverf. 123 Faksimile
-
meins herrn leut lassen sich eins teils verlauten, i.f.gn. können nichts mehr contribuirn und nachsteueren1591 BrfJohCasimir III 535