Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachsteuern verb.
nachsteuern , verb. 1 1) eine nachsteuer geben: nachsteuren, supplere pensiones Stieler 2152 . 2 2) nachhelfen Adelung. 3 3) mit hilfe des steuerruders nachschiffen, nd. naastuuren, ( zu schiffe ) nachsenden. Kramer 1, 213 b .