Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachklagen verb.
nachklagen , verb. 1 1) nach dem vorgange eines andern klagen; also sprach sie mit thränen, es klagt' (es seufzt') unzählbares volk nach. Voss Il. 24, 775 . 2 2) hinterher klagen, klagend nachrufen, nachjammern: klaget, klaget ihm nach, ihr seine geliebten, die sterblich noch im staube wandeln. Klopstock Mess. 12, 214 ; sie fanden der stäten viele verlassen, wendeten aus der öde sich weg, und klagten des jammers voll den genossen, der bruder dem bruder, dem freunde der freund nach. 17, 201 ; dem verstorbenen klagte das vaterland nach. Göthe 26, 111 ; Giafar klagte der verlornen nach. Klinger 5…