Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachfolger m.
nachfolger , m. mhd. nâchvolgære, der nachfolgt: 1 1) hinter einem vorangehenden, sequax Diefenb. gl. 529 a ; im ersten angriff sagte ich zu meinen nachfolgern auff reussische sprach: nun wolan, es thue jeder wie ich! Simplic. 1, 798, 28 K.; den fingerwechsel findet er ( der musiklernende ) vorgeschrieben, damit ein glied ( finger ) dem andern aus dem wege gehe und seinem nachfolger den rechten weg bereite. Göthe 22, 160 . 2 2) auf einen vorgänger in amt und würde, successor Diefenb. gl. 563 b ; seinem nachfolger das amt übertragen; die nachfolger im amt pflegen der vorfahren satzungen zu ände…