Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachbleiben verb.
nachbleiben , verb. 1 1) zurückbleiben: er warte auf die übrigen gesandten, welche gewisser angelegenheiten halber hätten nachbleiben müssen. Heilmann Thucyd. 107 ; in der schule nachbleiben müssen ( Obersachsen ), wie nachsitzen müssen. 2 2) vor einem in etwas zurückbleiben, ihm nachstehen, nicht gleichkommen: keiner seiner edeln mitbürger ist ihm hiebei in wort und that nachgeblieben. Herder 15, 67 ; im tanze blieb ihm der beste nach. Wieland 18, 308 . 3 3) hinterbleiben nach dem tode eines andern: voll von dessen trauren, der starb, und dessen, der nachblieb, sieht sie ( die grabhöle ) der …