Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachbarstrafe
Nachbarstrafe, f.
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wo er [Gemeindehirte] aber solchen [Aufgaben] nicht nachkömmt, soll er mit 5 gr. in der nachbarstrafe seyn1697 MittErfurt 53 (1940) 105
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[diejenigen, die zu viele Schafe halten] haben bevor 1 ohm bier noperstraf geben1736 AdelHeimatF. 14
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werden die nachbar und nachbarväter die nachbarstrafe bis auf die hälfte nachlaßen, sollen sie an die kirche zahlen ein pfund wachsoJ. SiebbMunC. 171 Faksimile