Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mutwilliger
Mutwilliger, m. wie Mutwiller und ob einiger auszburger ... in solche der herren gericht und bann, mutwil und frevel darinnen triebe ... derselbige thäter und mutwilliger ... solt ... buszen 1476 Ostpfalz/GrW. V 696 Faksimile wenn irgend wär ein muthwilliger, gieng einem frommen mann an sein hauss ... bräch ihm sein thür auff ... und derselbig guth mann ... schüss den zu todt, so soll er ... demselben muthwiller zwen pfenning auf sein wunden legen, so hat er ihn gebüsst 1604 Urbau 59 Faksimile kein geschworen ... sall macht haben, die geschworengüter zu verkaufen ... ohn furwissen des lehnherr…