Hauptquelle · Pfälzisches Wb.
Mutsatz m. f.
Mut-satz m. , Mut-satzung f. : ' festgelegte, vereinbarte Verordnung (Abgaben betreffend) '. a. 1669/ 70: Item gibt die Gemein Jährlich zu Mittelborn der Gemeinen herrschafft vor ein weinfahrt 2 lb heller, ist ein muthsatz [Landstuhler Weistum, Zusammenstellung v. 1669/70, Bl. 58]. a. 1669/70: Item weysent auch vier Freyer Zughe, drey vor ein recht, den Vierten vor ein mutsatze [ebd., Bl. 122/23]. o. J.: Vnd daraus ist vor ziten gelofen kosten vnd schaden, daß die clöster vnd die zu Ellstat hebet ein moytsatzung gemacht mit den herrn, daß sie gebent vor atzung vier lb heller vnd acht lb hell…