Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mündling m.
mündling , m. 1 1) der unter der gewalt eines andern ist, schützling; ahd. mundiling, vergl. Grimm rechtsalt. 311 ; später im sinne von mündel, und vielleicht daraus aufs neue hervorgebildet: wie es aber nu für ein kirchenraub und für das höchste bubenstück gehalten wird, wenn ein vormund seinen mündling veruntrauet. Mathes. Syr. 1, 124 ; in freierem, nicht rechtlichem sinne: so lang er ( der jugendliche kaiser ) als mündling unter ihnen gespielt, sich alles gefallen liesz nach ihren willen, war er ein wackerer, trefflicher herr ... aber nun, da der kaiserliche jüngling heranwächst ... Fr. Mül…