Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mündlichkeitsprinzip N.
Mündlichkeitsprinzip, N. ›Grundsatz daß die Verhandlung vor dem Gericht bei persönlicher Anwesenheit der Beteiligten durch mündlichen Vortrag durchgeführt wird und grundsätzlich nur das mündlich Verhandelte der Entscheidung zugrunde- gelegt wird‹, 20. Jh.?, s. Mündlichkeit, Prinzip