Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Molterstein
Molterstein, m.
-
soll das gewicht vnd die molterstein dermassen gezeichnet werden, dass ein jeder es erkennen möge, damit er sehen könne wass sein frucht inn vndt aus der muelen gewogen vndt wass davon zu molter genommen wordenn1590 ZweibrückenUB. 147 Faksimile