Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mitschuldig adj.
mitschuldig , adj. mitschuld habend: vergebens flehst du meiner wuth, färben soll sein mitschuldig blut rosenroth diese kammer. Fr. Müller 1, 212 ; ein könig sollte seiner kühnen thaten mitschuldig niemand machen. Göthe 10, 36 ; substantivisch: aber dasz fremdes laster uns, wider unsern willen, zu mitschuldigen machen kann! Lessing 2, 135 ; zu miszbräuchen, deren mitschuldiger er war. Schiller hist.-krit. ausg. 7, 142 ; soll ich dir alles sagen? du verdiensts, alter mitschuldiger meiner thorheiten. Göthe 10, 160 ; dieser bekannte sich selbst als mitschuldigen ihrer vergehungen. 18, 181; die mi…