Eintrag · Etymologisches Wb. des Ahd. (EWA)
meior
‚(Guts-)Verwalter, Vorsteher, Pächter, Vogt,
Aufseher über Abgaben, Steuereintreiber; con-
ductor, creditor, dispensator, exactor, procura-
tor, quaesitor, villicus‘ <〈Var.: -ai-, -eg-, -eig-,
-eii-; -ur, -er; meir>〉. Das Wort ist aus dem Lat.
entlehnt (s. u.). – Mhd. mei(g)er st.m. ‚Ober-
bauer, der im Auftrag des Grundherrn die Auf-
sicht über die Bewirtschaftung der Güter führt,
in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit
ausübt und auch nach Umständen die Jahres-
gerichte abhält‘, frühnhd. meier m. ‚Verwalter
eines Gutshofs, Ortsvorsteher, Gutsbesitzer‘,
ält. nhd. meier m. ‚Verwalter eines Fronhofs,
Pächter, Verwalter‘. Im Nhd. ist das Wort nur
noch als historischer Fachterminus, FamN oder
in Komp. und Ableitungen gebräuchlich. In
Komp. hat es dabei als HG oft pejorative Bed.;
vgl. nhd. Vereinsmeier ‚einer, der sich pedan-
tisch an Richtlinien hält und in der Vereinsar-
beit den höchsten Lebensinhalt sieht‘, Schlau-
meier ‚einer, der sich für bes. klug hält‘. Nhd.
Major m. ‚eine militärische Rangbez.‘, das ab
dem 16. Jh. das ältere Oberwachtmeister ver-
drängt, beruht ebenso wie ahd. meior letztlich
auf lat. māior. Es ist über frz. Vermittlung aus
span. mayor ‚größer; Vorsteher, Hauptmann‘
entlehnt, das in der Neuzeit als Terminus tech-
nicus des Kriegswesens, genauer als militä-
rische Rangbez. in die europäischen Sprachen
entlehnt wird.