Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Maulstrafe
Maulstrafe, f.
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auch werden in diesem gericht vorbracht und gestrafft alle liegenstraff, fauststreich, maulstraff, wofern sie bis zum blut verübtAnf. 16. Jh. ArchUFrk. 19, 1 (1866) 175