Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
maltag m.
maltag , m. terminstag, tag an dem eine leistung geschehen soll: erstlich weisen die huber, dasz des heil. creuz erhöhung tag der recht mahltag seie. weisth. 5, 672 § 1 ( Mittelrhein, v. j. 1570; nachher s. 673 § 5 auf den gesezten zinstag). vgl. DWB maljahr .