Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Malhaufen
Malhaufen, m.
-
sullen sie malhawfen uffwerfen uff beyden teylen, das man die scheydenunge gemergken magk1473 DobrilugkUB. 283
- 1542 KamenzUB. 206 Faksimile
- 1558/68 BaltStud. 12, 2 (1846) 39
- 1612 JbBrschw. 35 (1954) 150
-
die gränzen in den heyden, wälden, vndt püschen sollen jährlichen ... besichtigett, vndt mahlhauffen gemacht werdenum 1630 GubenRB. 38
-
oder benachbarte gemeinden nehmen die daselbst vorhandenen maal-haufen hinweg, wodurch nicht nur die graͤntzen verstoͤret, sondern auch die zustehende trifft- und weide-gerechtigkeiten verringert werden1750 Klingner II 51 Faksimile
-
mahlhauffen sind aufgeworfene huͤgeln, unter welchen zu zeiten graͤnzsteine eingesezt werden1779 Heppe,WohlrJäger 264
-
mahlhaufen, ein großer haufen um den markstein ... gestuͤrzter steine, damit der rechte markstein nicht so leicht herausgerissen und verworfen wird1783 Jacobsson,TechnWB. III 5