Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Malbrink
Malbrink, m.
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es sollen auch die hauptleute und ober-foͤrster gewisse mahl-bringe auffwerffen, mit stein und kohlen ... dieselbe erfuͤllen lassen, und die grentze richtig beschreiben1681 CJVenatorio-Forest. III 520 Faksimile