Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
müßig
müßig, adj., auch ohne Umlaut ahd. Glosse zu: otiosus, lentus, feriatus frei, ledig, unbeschäftigt, untätig, ¹Muße habend I mit prädikativer Verwendung (in alphabetischer Reihung der Verben) I 1 jn. müßig erkennen freisprechen das ... mein gnediger herr pillich des ... J. ... klag vnd anuordrung ledig vnd mussig gesprochen vnd erkant werden 1468 FRAustr. II 340 Faksimile der beclagt wirdt allein auf vngehorsamb von der instantz des gerichts ... müessig erkendt 1573 NÖLTfl. I 14 § 4 I 2 müßig gehen I 2 a keiner Beschäftigung nachgehen das keinem in unser gemein gestat soll werden, mussig zu geh…