Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
leibstrafe f.
leibstrafe , f. 1 1) wie leibesstrafe, lebensstrafe: niemandt ... soll mit feinden heimlich oder offentlich sprach halten, bei leibstraf. Kirchhof disc. milit. 35 ; hierdurch die leibstraf wirklich verdient. 223; die leibstraf, so darauf gesetzet, wo man gewaltige hand anleget. buch d. liebe 195 a ; in der formel leib- und lebensstrafe ( vergl. auch sp. 454): glaubt ihr denn, wenn an die Schweizer der ruf kommt, bei verlust ihrer güter und bei leib- und lebensstrafe nach haus zu eilen, sie werden bleiben. W. Hauff 4, 41 ( Lichtenstein 1, 5). 2 2) körperliche strafe: einführung der urtheil, vor…