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Lehenrêcht

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Lehenrêcht

Bd. 2, Sp. 1976
Das Lehenrêcht, oder Lehnrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, d. i. ein Gesetz, oder zu einem Gesetze gewordener Gebrauch in Lehenssachen, Gesetze, nach welchen die Rechte des Lehenherren und der Lehenleute in Ansehung der lehenbaren Verbindung entschieden werden. 2) Der ganze Inbegriff dieser Gesetze; ohne Plural. S. auch Hofrecht. 3) In einigen Gegenden auch wohl ein für Lehenssachen niedergesetztes Gericht; ein Lehenhof. 4) Das Recht des Lehenherren, besonders die von ihm abhängigen Lehengüter zu Lehen zu geben.
528 Zeichen · 10 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Lehenrêcht

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Das Lehenrêcht , oder Lehnrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, d. i. ein Gesetz, oder zu einem Gesetze gewordener…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit lehenrecht

6 Bildungen · 3 Erstglied · 1 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von lehenrecht 2 Komponenten

lehen+recht

lehenrecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

lehenrecht‑ als Erstglied (3 von 3)

lehenrecht als Zweitglied (1 von 1)

Schupflehenrecht

DRW

schupflehen·recht

Schupflehenrecht, n. Rechtspraxis, -gewohnheit des Schupflehens jus quod in Alemanniae partibus in usu mansit adhuc & hic vocatur schupflehn…

Ableitungen von lehenrecht (2 von 2)

verlehenrechten

DWB

verlehenrechten , verb. als lehen behandeln, lehenabgabe entrichten: ob zwar solches feldt hiebevor umb 57 alte schock verlehnrechtet worden…