Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ledigen
ledigen
- ›etw. frei machen, jn. von etw. befreien, erlösen; jn. heilen‹
- ›jn. von körperlichem Gebundensein, aus Fesseln, aus Gefangenschaft befreien‹
- ›sich / jn. von einem latent vorhandenen Vorwurf befreien; sich / jn. von Anklage, Schuld, Strafe befreien, freisprechen; sich vom Vollzug einer (Leibes)strafe durch Geldzahlung (z. B. eines Wergeldes
- ›jn. / sich von einer Verpflichtung, z. B. Geldschuld, Dienst und Abgabe, befreien; etw. (z. B. ein Pfand, ein zurückgefallenes Gut) / jn. (einen Lehensnehmer) auslösen, etw. zahlen; jn. von einer Eid
- ›jm. etw. zur Verfügung stellen, jm. etw. überlassen; sich von etw. trennen, e. S. verlustig gehen, etw. einbüßen, verlieren‹; ütr.: ›sich entäußern‹
- ›jn. von Sündenschuld freisprechen; jn. rechtfertigen, erlösen; jm. die Absolution erteilen‹
- ›etw. leeren, ausräumen, reinigen‹; ütr.: ›jn. / sich innerlich von Unwesentlichem lösen, reinigen, im paulinischen Sinne frei machen‹.
- ›etw. (Bindendes, z. B. ein Band) lösen, freilegen, aufbinden‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›etw. aus einer Bindung losmachen, lösen, lockern, von etw. trennen, wegnehmen‹.