Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ledigen
1. ›etw. frei machen, jn. von etw. befreien, erlösen; jn. heilen‹; 2. ›jn. von körperlichem Gebundensein, aus Fesseln, aus Gefangenschaft befreien‹; 3. ›sich / jn. von einem latent vorhandenen Vorwurf befreien; sich / jn. von Anklage, Schuld, Strafe befreien, freisprechen; sich vom Vollzug einer (Leibes)strafe durch Geldzahlung (z. B. eines Wergeldes; 4. ›jn. / sich von einer Verpflichtung, z. B. Geldschuld, Dienst und Abgabe, befreien; etw. (z. B. ein Pfand, ein zurückgefallenes Gut) / jn. (einen Lehensnehmer) auslösen, etw. zahlen; jn. von einer Eid; 5. ›jm. etw. zur Verfügung stellen, jm. e…