Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
erledigen
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- ›jn. (auch: einen Ort, ein Gebiet) aus Gefangenschaft, aus js. Gewalt befreien‹; in Verbindung mit Präpositionalobjekt (aus / von etw. / jm.) gelegentlich mit Verschiebung des semantischen Schwerpunkt
- ›jn. (auch: sich) von etw. (meist: psychisch) Belastendem, Bedrückendem, von einer Anstrengung, Bedrohung befreien‹; ›jn. vor etw. / jm. retten‹; gelegentlich: ›jm. etw. (eine Strafe, Sanktion) erlass
- ›etw. (z. B. ein Pfand) aus-, ablösen; etw. (z. B. eine Schuld, eine finanzielle Verpflichtung) tilgen‹
- ›etw. entscheiden, regeln‹
- ›etw. durchführen, ausführen, veranlassen‹
- bedeutungsverwandt zu jungen 2.