Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landstand m.
landstand , m. glied einer landesvertretung: da wir uns als gehorsame landstände einstelleten. Schuppius 39 ; in der that schickte sichs auch nicht, dasz so ein ansehnlicher landstand in die schule gieng. was er als erb-, lehn- und gerichtsherr zu wissen nöthig hatte, verstund er nach ihrer meinung schon. Rabener sat. 4, 103 ; der plural auch von der gesamtheit der landesvertretung: jede provinz, so klein sie war, hatte ihre staaten, ihre landstände. Göthe 8, 201 .