Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Lándsáß
Der Lándsáß , des -ssen, plur. die -ssen. 1. * Ein jeder, welcher im Lande ansässig ist; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, in welcher Lantsaez im Schwabenspiegel vorkommt, wo es einen ansässigen Einwohner bedeutet. 2. * In engerer Bedeutung, der auf dem Lande ansässig ist, ein Landmann, er sey übrigens von welchem Stande er wolle; eine im Hochdeutschen gleichfalls ungewöhnliche Bedeutung. 3. In noch engerm Verstande, sind Landsassen, 1) * in einigen Gegenden Deutschlandes, eine Art Zinsleute, welche, wie es in der Glosse zum Sachsenspiegel heißet, »auf gemiethetem Laßgute sitzen, …