Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Kriminalgericht
Kriminalgericht C- in Strafsachen ermittelnde u urteilende Justizbehörde 1) ; im (bewußt ambivalent formulierten) Vergl [ Rat Schneider untersucht die Verwicklung des jungen Goethe in verbrecherische Aktivitäten einer Clique Jugendlicher ] je mehr ich mir die Personen [ Gretchen u die Vettern ] .. in’s Gedächtniß rief und .. so manche unschuldige Freude .. gleichsam vor einem C. deponiren sollte, destomehr wuchs die schmerzlichste Empfindung GWB 26,336,28 DuW 5 1) vgl Pierer 2 7,389 Juliane Brandsch J.B.