Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kränzler m.
kränzler , m. 1 1) ' in dem wort kuxkränzler, fodinae et partium ejus proxeneta ' Frisch 1, 544 b , s. 554 c aus Leysers jus georg. 766 die vermutung ' kukscreuzler ', woraus es entstellt sei: bein crenzlern, die zum kaufen und verkaufen ( der kuxe ) verordnet und vereidet sein, thut man den besten kauf. Mathesius Sar. 64 b ; zu verhüten, das nicht trugsame guggisverkäufer oder krenzler sie betriegend. Bechius übers. von Agricola bergwerk s. 23 ; die auch mein weib, wenn sie vernommen, das ein (?) kuchskrentzler sich einstelten, sie für landreuber pflag zu schelten. Rollenhagen froschm. M 4 a …