Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Kölner Der
† Der Kölner , des — s , d. Mz . w. d. Ez; die Kölnerinn, Mz. die — en , in manchen besonders O. D. Gegenden so viel als Hüfener, ein zinspflichtiger Besitzer eines Hufengutes; verderbt ein Keller ; dann auch, ein Vorgesetzter solcher Hüfener, in welcher Bedeutung im Österreichischen und am Niederrheine ein Amtskeller , einen Amtsverwalter bezeichnet, der unmittelbar auf den Amtmann folgt, und dessen Gebiet die Kellerei oder Amtskellerei , richtiger die Kölnerei genannt wird.