Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kirchenrecht
kirchenrecht , n. mhd. kirchreht, mnd. kerkenrecht z. b. im jüt. low 1, 24. 1 1) jus canonicum, das kanonische, geistliche recht. Rädlein 537 a . die professur des kirchenrechts. 2 2) das recht, die gerechtsame einer einzelnen kirche. Adelung ; auch z. b. zehnten hieszen so. 3 3) jus patronatus et collaturae, auch altarrecht, kanzelrecht u. a. Stieler 1549 : obe wir .. underwîset würden, daʒ der selbe ( unser ) kirchsatz oder kirchenreht in lêhens wîs von ieman rüerte. urk. v. 1327 Mones zeitschr. für gesch. des Oberrheins 9, 431 . s. kirchensatz. 4 4) recht das die kirche gewährt, was einer a…